Urteil zum Inflationsausgleich in Elternzeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Arbeitsgericht Essen hat mit Urteil vom 16.04.2024 entschieden, dass auch in Eltern(teil)zeit Ansprüche auf die volle Inflationsausgleichszahlungen aus dem Tarifvertrag zum Inflationsausgleich im Bereich TVöD/TV-L bestehen. Auch wenn es sich um ein erstinstanzliches Urteil handelt, empfiehlt die vdla gewerkschaft die vorsorgliche Geltendmachung von Ansprüchen.
Weitere Informationen, das Urteil und den Musterantrag.